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Fortbildung

Jeweils nach fünf Jahren muss der Fahrzeugführer durch entsprechende Eintragungen der zuständigen Behörde oder einer von dieser Behörde anerkannten Stelle in seiner Bescheinigung nachweisen können, dass er innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf der Gültigkeit seiner Bescheinigung einen Auffrischungsschulung besucht und die entsprechende Prüfung bestanden hat. Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Ablaufdatum der Bescheinigung.

Lehrgangsinhalte
Gemäß den geltenden ADR-Vorschriften muss ein Fortbildungslehrgang zur Verlängerung der ADR-Bescheinigung mindestens folgende Themen enthalten:
Aktuelle Vorschriften zu den gesetzlichen Vorgaben,
Auffrischung der gefährlichen Eigenschaften von Gefahrgütern,
Änderungen in den Dokumentationen,
Aktuelle Kennzeichnungsvorschriften für Verpackungen und Fahrzeuge,
Handhabung von Schutzausrüstungen,
Praktische Übung zur Ladungssicherung am LKW
Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen mit praktischer Unfallsimulation.

Lehrgangsdauer
Nach den ADR-Vorschriften muss ein Fortbildungskurs zwei Unterrichtstage (12 UE à 45 min) dauern. 8 Unterrichtseinheiten Theorie und 4 Unterrichtseinheiten Praxis. Pro Schulungstag sind nach den Satzungen der IHK`s maximal 8 UE zulässig.
Der Fortbildungskurs wird in der Regel an zwei Samstagen durchgeführt. Bei ausreichender Teilnehmermeldungen sind Schulungen während der Woche möglich.

Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren
Die Lehrgangsgebühren sind nach § 4 Nr. 21 b Umsatzsteuergesetz von der Mehrwertsteuer befreit. Die Kosten pro Person betragen 165,00 €.
In den Lehrgangsgebühren sind sämtliche Ausbildungsmittel (Schulungsbuch) und die IHK-Gebühr enthalten. Sie haben keine weiteren Kosten.

Zertifikate, Bescheinigungen
Nach bestandener Prüfung erhält der Lehrgangsteilnehmer die ADR-Bescheinigung mit der Verlängerung um weitere fünf Jahre.
 

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Tel. (03998) 28 57 28  +  Fax. (03998) 28 57 29

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