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Basiskurs

Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden, müssen an einem Basiskurs teilnehmen. Die Schulung muss im Rahmen eines von der zuständigen Behörde anerkannten Lehrgangs erfolgen. Wichtigstes Ziel der Schulung ist es, den Fahrzeugführern die Gefahren bewusst zu machen, die mit der Beförderung gefährlicher Güter verbunden sind, und ihnen Grundkenntnisse zu vermitteln, die erforderlich sind, um die Gefahr eines Zwischenfalls auf ein Mindestmaß zu beschränken und, sofern ein solcher eintritt, ihnen zu ermöglichen, die Maßnahmen zu treffen, die für ihre eigene Sicherheit, die der Allgemeinheit und zum Schutz der Umwelt sowie zur Begrenzung der Folgen des Zwischenfalls erforderlich sind. Diese Schulung, zu der praktische Einzelübungen gehören müssen, erfolgt als Basiskurs für alle Arten von Fahrzeugführern und muss mindestens die in Absatz 8.2.2.3.2 genannten Themen behandeln.

Lehrgangsinhalte
Gemäß den geltenden ADR-Vorschriften muss ein Lehrgang zur Erlangung der ADR-Bescheinigung mindestens folgende Themen enthalten:
Allgemeine Gefahrgutvorschriften,
Allgemeine Gefahreigenschaften,
Dokumentationen beim Gefahrguttransport,
Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung,
Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Warntafel,
Durchführung der Beförderung, Abfahrtskontrolle, Ladungssicherung,
Pflichten, Verantwortlichkeiten und Sanktionen,
Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen mit Unfallsimulation
Feuerlöschübung

Lehrgangsdauer
Nach den ADR-Vorschriften muss ein Basiskurs mindestens 18 Unterrichtseinheiten UE Theorie (à 45 min) sowie ausreichend Unterrichtseinheiten für praktische Anteile (mindestens 1 UE) enthalten. Pro Schulungstag sind nach den Satzungen der IHK`s maximal 8 UE zulässig. Der Basiskurs wird in der Regel an Samstagen (3x aufeinander folgend) durchgeführt. Lehrgänge mit Bildungsgutschein sind nur während der Woche möglich.

Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren
Die Lehrgangsgebühren sind nach § 4 Nr. 21 b Umsatzsteuergesetz von der Mehrwertsteuer befreit. Die Kosten pro Person betragen 245,00 €.
In den Lehrgangsgebühren sind sämtliche Ausbildungsmittel (Schulungsbuch) und die IHK-Gebühr enthalten. Sie haben keine weiteren Kosten.

Zertifikate, Bescheinigungen
Nach bestandener Prüfung erhält der Lehrgangsteilnehmer die ADR-Bescheinigung.

 

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