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Aufbaukurs Klasse 7
Führer von Fahrzeugen, mit denen bestimmte radioaktive Stoffe (siehe Sondervorschriften S11 und S12 in Kapitel 8.5 des ADR) befördert werden, müssen an einem Aufbaukurs teilgenommen haben, in dem mindestens die in Absatz 8.2.2.3.4 oder 8.2.2.3.5 ADR genannten Themen behandelt wurden.
Lehrgangsinhalte Gemäß den geltenden ADR-Vorschriften muss ein Aufbaukurs Klasse 7 mindestens folgende Themen enthalten: Allgemeine Gefahrgutvorschriften, Allgemeine Gefahreigenschaften, Dokumentationen beim Gefahrguttransport, Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung, Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Warntafel, Durchführung der Beförderung, Pflichten, Verantwortlichkeiten und Sanktionen, Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Lehrgangsdauer Nach den ADR-Vorschriften muss ein Aufbaukurs Klasse 7 mindestens 8 Unterrichtseinheiten UE Theorie (à 45 min) enthalten. Der Aufbaukurs Klasse 7 wird in der Regel an einem Tag durchgeführt. Lehrgänge mit Bildungsgutschein sind nur während der Woche möglich.
Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren Die Lehrgangsgebühren sind nach § 4 Nr. 21 b Umsatzsteuergesetz von der Mehrwertsteuer befreit. Die Kosten pro Person betragen 175,00 €. In den Lehrgangsgebühren sind sämtliche Ausbildungsmittel (Schulungsbuch) und die IHK-Gebühr enthalten. Sie haben keine weiteren Kosten.
Zertifikate, Bescheinigungen Nach bestandener Prüfung erhält der Lehrgangsteilnehmer die ADR-Bescheinigung mit Aufbaukurs Klasse 7.
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